Orthopädische Stoßwellentherapie
Wann ist eine Stoßwellentherapie sinnvoll?
Die Stoßwellentherapie am Bewegungsapparat ist indiziert bei langwierigen und therapieresistenten Schmerzzuständen als Ergänzung der konservativen Therapie, z. B. bei:
- Tendinosis calcarea der Schulter (Kalkherd in der Schultermuskulatur)
- schmerzhafte Schultersteife
- Tennisellenbogen, Golferarm
- Trochanterinsertionstendinose (Muskelansatzreizung an der Oberschenkelaußenseite)
- plantarer Fersensporn (Fersenschmerzen)
- Achillodynie (Reizzustand an der Achillessehne)
- Patellaspitzensyndrom (Schmerzen unterhalb der Kniescheibe am Sehnenansatz)
- Pseudarthrosen (Störung der Knochenheilung nach Brüchen oder Operationen)
Die Erfolgsquote liegt je nach Art der Beschwerden zwischen 60 und 80 Prozent.
Bislang sind weltweit keine nennenswerte Nebenwirkungen der Stoßwellentherapie zur Behandlung von chronischen Schmerzen bekannt!
Wann darf eine Stoßwellentherapie nicht durchgeführt werden?
Bei Tumoren oder Infektionen im Behandlungsgebiet, Patienten mit Gerinnungsstörungen, Marcumartherapie und in der Schwangerschaft.
Behandlungsablauf
Es werden je nach Erkrankung 2 – 10 ambulante Behandlungen durchgeführt. Eine Therapiesitzung dauert ca. 20 Minuten. Die Stoßwellentherapie ist in der Regel ohne örtliche Betäubung möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt 2-3 Tage, bei manchen Erkrangungen 1 – 2 Wochen.
Durch Schallwellen hoher Energie, in gebündelter Form als Stoßwellen, können Gewebe/Gewebsstrukturen verändert werden und zur Linderung der Schmerzen beitragen.
Unsere Leistungsangebote
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Sascha Koch
Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie, Sportmedizin,
Chirotherapie, Manuelle Medizin, Lipolyse, Gutachten
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